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EES-System Flughäfen 2025
Neue Regeln und Passagierrechte

EES-System Flughäfen 2025: Neue Regeln und Passagierrechte

Ab dem 12. Oktober 2025 wird das Reisen in Europa grundlegend verändert. Die Europäische Union hat das neue Entry/Exit System (EES) eingeführt, ein digitales System, das die traditionellen Passstempel endgültig durch moderne biometrische Kontrollen ersetzt. Diese tiefgreifende Neuerung wird jedes Jahr Millionen von Reisenden betreffen, die die Außengrenzen des Schengen-Raums passieren.

Mit dem EES wird der Abschied von Passstempeln endgültig Realität: Die Kontrollen werden großflächig auf biometrische Verfahren umgestellt, mit dem Ziel, die Grenzkontrollen schneller, sicherer und effizienter zu machen. Das System wird Ein- und Ausreisen digital erfassen, zusammen mit Passdaten, Fingerabdrücken und Gesichtsbildern von Nicht-EU-Bürgern.

Aber was bedeutet all das für Sie als Passagier? Welche Rechte haben Sie im Falle von Verspätungen, die durch die neuen Kontrollen verursacht werden? In diesem ausführlichen Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie über das EES-System wissen müssen – und wie Sie Ihre Passagierrechte schützen können.

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Was ist das EES-System und wie funktioniert seine Technologie?

Das Entry/Exit System (EES) ist ein automatisiertes System der Europäischen Union, das dafür entwickelt wurde, die Ein- und Ausreisedaten von Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-Bürgern), die die Außengrenzen des Schengen-Raums überschreiten, digital zu erfassen.

Das System ersetzt die alte Methode des manuellen Stempelns des Passes durch schnelle und sichere biometrische Kontrollen. Reisende müssen Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abgeben, die in einer zentralen Datenbank gespeichert werden.

Wer ist vom EES-System betroffen?

    Das EES-System betrifft hauptsächlich:
  • Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger), die in den Schengen-Raum für Kurzaufenthalte einreisen (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen)
  • Reisende aus Nicht-EU-Ländern, die über europäische Flughäfen transitieren
  • Alle Grenzübergänge: Flughäfen, Häfen und Landgrenzen
    Nicht betroffen sind:
  • Bürger der Europäischen Union
  • Personen mit langfristiger Aufenthaltsgenehmigung
  • Diplomatisches Personal

Wie funktionieren die biometrischen Kontrollen?

    Wenn Sie an einem europäischen Flughafen ankommen, müssen Sie:
  • sich mit Ihrem Pass zur Grenzkontrolle begeben
  • Ihre Fingerabdrücke abgeben (vier Finger jeder Hand)
  • ein Gesichtsfoto für die Gesichtserkennung aufnehmen lassen
  • einige Fragen zum Zweck Ihrer Reise beantworten

Diese Daten werden für einen Zeitraum von drei Jahren gespeichert und zur Überprüfung Ihrer Identität bei späteren Ein- und Ausreisen aus dem Schengen-Raum verwendet.

Vorteile und kritische Punkte des neuen Systems

Die versprochenen Vorteile

    Laut dem Rat der Europäischen Union soll das EES zahlreiche Vorteile bringen:
  • Verkürzung der Wartezeiten: automatisierte biometrische Kontrollen sollen schneller sein als manuelle Stempel
  • Höhere Sicherheit: das System hilft, Personen zu identifizieren, die die erlaubte Aufenthaltsdauer überschreiten
  • Verbesserte Erfahrung: nach der ersten Registrierung sollen spätere Kontrollen schneller ablaufen
  • Höhere Genauigkeit: Eliminierung menschlicher Fehler bei der Datenerfassung

Die Bedenken der Reisenden

    Trotz der versprochenen Vorteile haben viele Experten aus dem Flughafensektor Bedenken geäußert:
  • Längere Wartezeiten zu Beginn: während der Einführungsphase könnten sich längere Schlangen bilden
  • Technische Probleme: Fehlfunktionen der biometrischen Systeme könnten erhebliche Verzögerungen verursachen
  • Schulung des Personals: Flughafenmitarbeiter müssen angemessen geschult werden, um das neue System zu bedienen
  • Datenschutz: einige Organisationen haben Bedenken hinsichtlich der Speicherung biometrischer Daten geäußert

Auswirkungen auf Flüge und mögliche Verspätungen

Die Einführung des EES-Systems könnte einige Unannehmlichkeiten verursachen, besonders in den ersten Monaten der Umsetzung. Italienische Flughäfen wie Mailand-Malpensa, Rom-Fiumicino, Venedig und Neapel haben bereits Pilotprojekte gestartet, um sich auf den offiziellen Start vorzubereiten.

    Es ist jedoch realistisch möglich, dass Folgendes eintritt:
  • längere Schlangen an den Grenzkontrollen
  • Verspätungen beim Abflug für Passagiere, die die biometrische Registrierung abschließen müssen
  • verpasste Anschlussflüge für Reisende mit knappen Umsteigezeiten
  • Stress und Verwirrung bei Reisenden, die mit dem neuen System nicht vertraut sind
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Wie kann ich meine Entschädigung erhalten?

So funktioniert es in 3 einfachen Schritten:

1

Anspruch auf Entschädigung einreichen

In nur 1 Minute erfahren Sie die Höhe Ihrer möglichen Entschädigung.

2

Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Unsere Anwälte werden mit den Fluggesellschaften und Behörden für Ihren Fall zusammenarbeiten.

3

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Sobald wir den Fall gewonnen haben, erhalten Sie das Geld auf Ihr Bankkonto.

EES-System Flughäfen 2025: Neue Regeln und Passagierrechte

Ihre Rechte als Fluggast: Wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben

Auch mit der Einführung des sistema EES bleiben Ihre Rechte als Fluggast durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geschützt, die klar festlegt, wann Sie Anspruch auf Entschädigung und Unterstützung bei Verspätungen, Annullierungen oder verweigertem Boarding haben.

Durch EES-Kontrollen verursachte Verspätungen.

Wenn Sie ihren Flug verpassen aufgrund von langen Warteschlangen bei den biometrischen EES-Kontrollen, kann die Situation komplex sein.

    Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn:
  • Sie rechtzeitig am Flughafen ankommen (mindestens 2–3 Stunden vor internationalen Flügen)
  • Die Verspätung bei den Kontrollen auf technische oder organisatorische Probleme des Flughafens zurückzuführen ist
  • Die Fluggesellschaft Ihnen keinen Alternativflug in angemessener Zeit anbietet

Verpasste Anschlussflüge: Haben Sie Anspruch auf Entschädigung?

Ja, Sie haben Anspruch auf Entschädigung, auch wenn Sie einen Anschlussflug verpassen aufgrund der EES-Kontrollen, vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt:

  • Die Flüge sind mit einem einzigen Ticket gebucht: Wenn Sie beide Flüge (den ankommenden Flug und den Anschlussflug) unter derselben Buchung gebucht haben, ist die Fluggesellschaft für die gesamte Reise verantwortlich.
  • Die Gesamtverspätung überschreitet 3 Stunden: Die Entschädigung ist fällig, wenn Sie Ihr Endziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung gegenüber der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.
  • Sie sind rechtzeitig für den ersten Flug angekommen: Sie müssen die Check-in-Zeiten für den ersten Flug eingehalten haben.
  • Der erste Flug startet aus der EU oder die Fluggesellschaft ist europäisch: Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für Flüge, die von EU-Flughäfen abfliegen oder von europäischen Fluggesellschaften durchgeführt werden.

Praktisches Beispiel: Sie haben einen Flug von New York nach Rom mit Anschluss in Paris nach Neapel gebucht. In Paris verpassen Sie aufgrund langer Warteschlangen an den EES-Kontrollen den Anschlussflug nach Neapel. Die Fluggesellschaft bucht Sie auf einen späteren Flug um, aber Sie erreichen Neapel mit 4 Stunden Verspätung gegenüber der ursprünglichen Ankunftszeit.

    In diesem Fall haben Sie Anspruch auf:
  • Entschädigung von 250 € (Distanz Rom–Neapel unter 1.500 km)
  • Unterstützung während der Wartezeit (Mahlzeiten, Getränke, gegebenenfalls Hotel)
  • Erstattung der entstandenen angemessenen Ausgaben

Wichtig: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, den Fluggast auf den ersten verfügbaren Flug zum Endziel umzubuchen. Wenn die angesammelte Verspätung bei der endgültigen Ankunft mehr als 3 Stunden beträgt, entsteht der Anspruch auf Entschädigung, unabhängig davon, ob der erste Flug pünktlich gestartet ist.

Verpflichtende Unterstützung während der Wartezeit

Unabhängig vom Anspruch auf Entschädigung ist die Fluggesellschaft immer verpflichtet, Ihnen bei erheblichen Verspätungen Unterstützung zu leisten, mit:

  • Mahlzeiten und Getränken in Relation zur Wartezeit
  • Unterbringung im Hotel, falls eine Übernachtung notwendig ist
  • Transport vom Flughafen zum Hotel und zurück
  • Zwei Telefonaten oder E-Mails zur Information von Familie oder Kollegen
    Diese Unterstützung ist geschuldet bei Verspätungen von:
  • 2 Stunden oder mehr für Flüge bis 1.500 km
  • 3 Stunden oder mehr für innereuropäische Flüge über 1.500 km und internationale Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 4 Stunden oder mehr für alle übrigen Flüge

Wie man sich auf das neue EES-System vorbereitet. Praktische Tipps für Reisende

    Um Probleme mit dem neuen EES-System zu vermeiden, befolgen Sie diese Tipps:
  • Kommen Sie früher zum Flughafen: Rechnen Sie mit mindestens 3–4 Stunden vor internationalen Flügen, besonders in den ersten Monaten der Einführung.
  • Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses: Stellen Sie sicher, dass Ihr Pass mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
  • Bereiten Sie sich auf die biometrische Registrierung vor: Wenn es Ihre erste Registrierung ist, kann der Prozess 5–10 Minuten dauern.
  • Laden Sie die EES-App herunter (falls verfügbar): Einige Flughäfen könnten eine Vorregistrierung per mobiler App anbieten.
  • Bewahren Sie die Dokumentation auf: Halten Sie Buchungsbestätigungen, Reiseunterlagen und Belege bereit.
  • Informieren Sie sich über die aktuellen Warteschlangen: Viele Flughäfen bieten Echtzeit-Updates zu den Wartezeiten an den Kontrollen.
  • Achten Sie auf knappe Umsteigezeiten: Wenn Sie Anschlussflüge haben, planen Sie längere Umsteigezeiten ein, besonders in den ersten Monaten nach Einführung des EES-Systems.

Was tun im Falle einer Verspätung oder eines verpassten Flugs

    Wenn Sie aufgrund der neuen EES-Kontrollen in Schwierigkeiten geraten:
  • Dokumentieren Sie alles: Machen Sie Fotos der Warteschlangen, bewahren Sie Bordkarten auf und verlangen Sie schriftliche Bestätigungen der Verzögerungen.
  • Kontaktieren Sie sofort die Fluggesellschaft: Informieren Sie das Personal über Ihre Situation, besonders wenn Sie einen Anschlussflug zu verpassen drohen.
  • Fordern Sie Unterstützung an: Zögern Sie nicht, Mahlzeiten, Getränke oder eine Unterkunft anzufordern, wenn nötig.
  • Bewahren Sie alle Belege auf: Wenn Sie zusätzliche Ausgaben haben (Taxi, Hotel, Mahlzeiten), heben Sie alle Quittungen auf.
  • Reichen Sie eine formelle Beschwerde ein: Reichen Sie innerhalb von 7 Tagen nach dem Vorfall eine schriftliche Beschwerde bei der Fluggesellschaft ein.
  • Wenden Sie sich an ReFly: Wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung verweigert, wenden Sie sich an spezialisierte Dienste wie ReFly, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Wie hoch ist die Entschädigung?

ReFly Erstattung des Flugtickets bei verpasstem Anschlussflug
250 €

Die Entschädigung von 250 € für einen verspäteten Flug gilt für Flüge unter 1500 km.

ReFly Erstattung des Flugtickets bei verpasstem Anschlussflug
400 €

Die Entschädigung von 400 € für einen verspäteten Flug gilt für Flüge zwischen 1500 km und 3500 km.

ReFly Erstattung des Flugtickets bei verpasstem Anschlussflug
600 €

Die Entschädigung von 600 € für einen verspäteten Flug gilt für Flüge über 3500 km.

ReFly: Ihr Verbündeter, um eine Entschädigung zu erhalten

Eine Entschädigung von Fluggesellschaften zu erhalten, kann kompliziert und frustrierend sein. Viele Fluggesellschaften versuchen, berechtigte Anträge zurückzuweisen oder bieten eine geringere Entschädigung an, als Ihnen zusteht.

    ReFly ist der spezialisierte Dienst, der Ihnen hilft:
  • Kostenlos zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben
  • Den gesamten Vorgang ohne Stress für Sie zu übernehmen
  • Mit den Fluggesellschaften in Ihrem Namen zu verhandeln
  • Die maximale gesetzlich vorgesehene Entschädigung zu erhalten
  • Nichts zu bezahlen, wenn wir keine Entschädigung erhalten (wir arbeiten nach dem Prinzip „No win, no fee”)

Wie der Service von ReFly funktioniert

    Der Prozess ist ganz einfach:
  • Online-Prüfung: Geben Sie die Daten Ihres Fluges auf der ReFly-Website ein
  • Kostenlose Bewertung: Sie erhalten sofort eine Einschätzung Ihres Falls
  • Auftragserteilung: Wenn Sie Anspruch auf Entschädigung haben, übernimmt ReFly alles
  • Erhalten Sie die Zahlung: Sobald die Entschädigung zugesprochen wurde, erhalten Sie Ihr Geld

Häufige Fragen zum EES-System

Nein, nach der ersten Registrierung bleiben Ihre biometrischen Daten 3 Jahre lang gültig. Bei späteren Kontrollen genügt ein kurzer Scan Ihrer Fingerabdrücke oder Ihres Gesichts.

Bei technischen Problemen kann das Grenzpersonal auf manuelle Kontrollen zurückgreifen. Dies kann mehr Zeit in Anspruch nehmen, daher ist es wichtig, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen.

Ja, auch Kinder müssen im EES-System registriert werden. Für Kinder unter 12 Jahren sind Fingerabdrücke jedoch nicht verpflichtend, während ein Gesichtsbild immer erforderlich ist.

Die EU garantiert, dass alle Daten gemäß der DSGVO geschützt und auf sicheren Servern gespeichert werden. Die Daten werden automatisch nach 3 Jahren gelöscht.

Wenn Sie mit ausreichender Vorlaufzeit am Flughafen angekommen sind und Ihren Flug aufgrund von Verzögerungen an den Kontrollen verpassen, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Dokumentieren Sie die Situation und kontaktieren Sie ReFly für eine kostenlose Bewertung Ihres Falls.

Ja, wenn die Flüge auf einem einzigen Ticket gebucht sind und die Gesamtverspätung bei der endgültigen Ankunft mehr als 3 Stunden beträgt, haben Sie Anspruch auf die Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Die Fluggesellschaft ist für die gesamte Reise verantwortlich und muss Ihnen Unterstützung und Ausgleichsleistungen gewährleisten.

Nein, das EES-System hebt die Notwendigkeit, den Reisepass mitzuführen, nicht auf. Im Gegenteil: Der Reisepass bleibt für Reisen weiterhin obligatorisch.

Reisen Sie informiert und geschützt

Die Einführung des EES-Systems stellt eine bedeutende Veränderung für alle Reisenden dar, die in den Schengen-Raum einreisen. Während das Ziel darin besteht, die Sicherheit und Effizienz der Grenzkontrollen zu verbessern, wird es während der Übergangsphase zwangsläufig zu Unannehmlichkeiten kommen.

    Für Sie als Passagier ist es entscheidend:
  • Gut vorbereitet zu sein: Kommen Sie mit ausreichend Vorlaufzeit zum Flughafen, besonders in den ersten Monaten nach der Einführung
  • Ihre Rechte zu kennen: Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Sie im Falle von Verspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderung oder verpassten Anschlussflügen
  • Alles zu dokumentieren: Bewahren Sie im Falle von Problemen Beweise und Belege auf
  • Sich an Experten zu wenden: Wenn Sie eine Unannehmlichkeit erlitten haben, kann ReFly Ihnen helfen, die Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten

Das neue EES-System sollte niemals ein Hindernis für Ihre Reisen darstellen, doch mit der richtigen Vorbereitung und dem Wissen über Ihre Rechte können Sie diesen Übergang gelassen bewältigen.

ReFly

ReFly handelt nach geltendem EU-Recht
über die Passagierrechte

Die wenigsten Passagiere kennen ihre Rechte, und viele von ihnen haben nicht die rechtliche Kenntnis, um Entschädigungen für Flugverspätungen zu fordern. Auch wenn sie sich ihrer Rechte bewusst sind, kann der Prozess, die Fluggesellschaften zur Zahlung einer Entschädigung zu zwingen, schwierig sein.