PASSAGIERRECHTE

Entschädigung bei Flugausfall

ReFly schützt die Rechte der Passagiere

Die Annullierung eines Fluges kann erhebliche Unannehmlichkeiten und Stress für die Passagiere verursachen, Pläne stören und Frustration erzeugen. Mit ReFly können Sie die richtige Entschädigung für Ihren annullierten Flug erhalten und bis zu 600€ pro Passagier erhalten, unabhängig vom Ticketpreis.

Wir kümmern uns um die komplette Abwicklung und die Entschädigung zu erhalten, die Sie verdienen. Wenn wir keine Entschädigung erhalten, müssen Sie nichts bezahlen. Wählen Sie ReFly für zuverlässige und professionelle Unterstützung bei Flugannullierungen.

    Die Unannehmlichkeiten, die durch einen ausgefallenen Flug entstehen können, umfassen:
  • Verspätung in den Reiseplänen: Die plötzliche Annullierung eines Fluges kann erhebliche Verspätungen in den Reiseplänen der Passagiere verursachen, nachfolgende Reservierungen und geplante Verpflichtungen beeinflussen.
  • Verpasste Anschlussflüge: Der Ausfall eines Fluges kann zum Verlust von Anschlussflügen, Zügen oder anderen Verkehrsmitteln führen, was zu weiteren Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten für die Neuplanung der Reisen führt.
  • Notwendige Umbuchung der Unterkunft: Passagiere müssen möglicherweise alternative Unterkünfte finden, wenn die Annullierung des Fluges ihre im Voraus gebuchten Unterkünfte beeinflusst.
  • Stress und Unannehmlichkeiten: Die Verwirrung, der Stress und die Unsicherheit, die mit einem ausgefallenen Flug verbunden sind, können den Passagieren emotionales und körperliches Unbehagen bereiten, insbesondere wenn keine klaren Informationen und angemessene Lösungen bereitgestellt werden.
  • Verlust von Zeit und Geld: Passagiere können wertvolle Zeit verlieren und zusätzliche Kosten für die Bewältigung der Situation des annullierten Fluges haben, wie zusätzliche Mahlzeiten, alternative Transporte und unerwartete Unterkünfte.

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Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei annulliertem Flug?

Ein Flugausfall muss nicht ohne Entschädigung hingenommen werden. Nach der EU-Verordnung über die Rechte der Fluggäste haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Rückerstattung von der Fluggesellschaft sowie auf Betreuung am Flughafen am Flughafen. Wenn Sie nicht mindestens 14 Tage vor Abflug von der Fluggesellschaft informiert wurden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250€ und 600€.

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Wie viel Entschädigung kann ich für einen annullierten Flug erhalten?

Hier ist ein Überblick über die möglichen Entschädigungen in Euro für Der Ausfall eines Fluges gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004, die Sie durch unsere Dienste erhalten könnten.

250€

Kurzstreckenflüge
bis zu 1.500 km
Flugausfall mit 14-tägiger Vorankündigung

400€

Innerhalb der EU Mittelstreckenflüge
zwischen 1.500 km und 3.500 km
Annullierung mit weniger als 7 Tagen Vorankündigung

600€

Langstreckenflüge
über 3.500 km
Annullierung mit weniger als 7 Tagen Vorankündigung

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Wie kann ich meine Entschädigung erhalten?

In 3 Schritten zu Ihrer Entschädigung:

1

Stellen Sie Ihren Antrag

In nur 1 Minute erfahren Sie die Höhe Ihrer möglichen Entschädigung.

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Wir setzen Ihre Rechte durch

Unsere Anwälte werden mit den Fluggesellschaften und Behörden für Ihren Fall zusammenarbeiten.

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Ihre Rechte zu kennen bedeutet ein besseres Reiseerlebnis!

Ihre Fluggastrechte bei einem Flugausfall eines Fluges in der Europäischen Union sind durch die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt. Hier ist eine Liste der wichtigsten Rechte der Passagiere im Falle einer Annullierung:

  • Recht auf Information

    Die Fluggesellschaften müssen die Passagiere über die Annullierung und ihre Rechte in Bezug auf Rückerstattung, Umbuchung und Unterstützung informieren.

  • Anspruch auf Unterstützung

    Im Falle einer Annullierung des Fluges haben die Passagiere Anspruch auf Unterstützung, während sie auf die Umbuchung warten. Dazu gehören Mahlzeiten und Getränke im Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate, Fax- oder E-Mail-Nachrichten und gegebenenfalls Unterkunft und Transport zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung.

  • Rückerstattung oder Umbuchung

    Rückerstattung: Die Passagiere haben Anspruch auf die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises für den nicht angetretenen Teil oder die nicht angetretenen Teile der Reise und für die bereits angetretenen Teile, wenn der Flug keinen Zweck mehr für die ursprüngliche Reise hat, innerhalb von sieben Tagen. Dies kann auch einen Rückflug zum ersten Abflugort so bald wie möglich einschließen.

    Umbuchung: Die Passagiere können wählen, ob sie so bald wie möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt, je nach Verfügbarkeit von Plätzen, auf einen anderen Flug zu ihrem Endziel umgebucht werden möchten.

  • Recht auf Entschädigung

    Die Passagiere haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250€ und 600€, abhängig von der Flugentfernung und der Vorankündigung der Annullierung. Sie ist nicht fällig, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären, oder wenn der Passagier mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert wurde. Die Entschädigung kann um 50 % reduziert werden, wenn die angebotene Umbuchung es ermöglicht, das Endziel mit minimaler Verspätung im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Ankunftszeit zu erreichen.

Denken Sie daran, dass die Beantragung einer Rückerstattung für Der Ausfall eines Fluges Sie nicht daran hindert, eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu verlangen. Diese beiden Rechte dienen unterschiedlichen Zwecken und können unter bestimmten Bedingungen unabhängig voneinander beansprucht werden.

Was bedeutet Rückerstattung?

Wenn Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie das Recht, die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises für den nicht angetretenen Teil oder die nicht angetretenen Teile der Reise und für die bereits angetretenen Teile zu verlangen, wenn der Flug keinen Zweck mehr für die ursprüngliche Reise hat. Dies kann auch einen Rückflug zum ersten Abflugort so bald wie möglich einschließen.

Was bedeutet Entschädigung?

Zusätzlich zur Rückerstattung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Annullierung des Fluges ohne angemessene Vorankündigung erfolgt und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Die Entschädigung variiert zwischen 250€ und 600€, abhängig von der Flugentfernung und den spezifischen Umständen der Annullierung.

Das Recht auf Entschädigung ist unabhängig von der Rückerstattung des Tickets.
Der Erhalt einer Rückerstattung für das Ticket schließt nicht automatisch die Möglichkeit aus, auch eine Entschädigung zu erhalten, es sei denn, Sie akzeptieren ausdrücklich eine Entschädigung, die dies explizit ausschließt (z.B. einige von der Fluggesellschaft angebotene Gutscheine oder Vergünstigungen könnten Bedingungen enthalten, die weitere Entschädigungsforderungen ausschließen).

Wenn Sie glauben, sowohl Anspruch auf Rückerstattung als auch auf Entschädigung zu haben, ist es wichtig, dies bei der Fluggesellschaft klar zu kommunizieren, wenn Sie Ihre Anfrage stellen. Wenn Sie Schwierigkeiten mit der Fluggesellschaft haben oder der Meinung sind, dass Ihre Rechte nicht respektiert wurden, können Sie sich an die zuständige nationale Behörde im Land der EU wenden, in dem der Vorfall aufgetreten ist, oder im Land der EU, in dem der Flug abgeflogen ist, um Unterstützung und Orientierungshilfe zu erhalten.

Wenn die Fluggesellschaft die im EU-Regelwerk (EG) Nr. 261/2004 vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen im Falle der Annullierung des Fluges, wie Mahlzeiten, Getränke, zwei Telefonate, Unterkunft und Transport, nicht bereitstellt, können Sie Folgendes tun:

  • Fehlende Unterstützung dokumentieren

    Bewahren Sie alle Quittungen und Unterlagen zu den Kosten für Mahlzeiten, Getränke, Telefonate, Unterkunft und Transport auf, die von der Fluggesellschaft hätten bereitgestellt werden müssen. Dies wird entscheidend für jeden Rückerstattungsantrag sein.

  • Direkt an die Fluggesellschaft wenden

    Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft direkt und geben Sie genaue Details zu Ihrem annullierten Flug und den nicht erhaltenen Unterstützungsmaßnahmen an. Fügen Sie alle Quittungen für die entstandenen Kosten bei. Geben Sie an, dass Sie die Erstattung dieser Kosten gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 beantragen.

  • Offizielle Beschwerde einreichen

    Wenn die Fluggesellschaft nicht antwortet oder Ihre Rückerstattung ablehnt, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen nationalen Behörde im Land der EU einreichen, in dem der Vorfall aufgetreten ist, oder im Land der EU, in dem der Flug abgeflogen ist. Diese Behörde kann Ihren Fall bewerten und bei Bedarf eingreifen.

Es ist wichtig, schnell zu handeln und alle notwendigen Nachweise zu liefern, um Ihre Beschwerde zu unterstützen. Das Wissen um Ihre Rechte und eine genaue Dokumentation sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Fluggesellschaft ihren Verpflichtungen nachkommt.

Häufig gestellte Fragen zu Rückerstattung und Entschädigung
bei verspäteten oder annullierten Flügen

Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004, wenn Ihr Flug aus der EU oder aus Großbritannien startet – unabhängig von der Fluggesellschaft – oder wenn er mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landet. Eine Entschädigung ist geschuldet, wenn Sie nicht mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert wurden oder wenn die Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, wie etwa extreme Wetterbedingungen, gesundheitliche Notlagen oder Streiks der Flugverkehrskontrolle.

Die Entschädigung hängt von der Flugentfernung ab:
  • 250 € für Flüge bis 1.500 km
  • 400 € für Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
  • 600 € für Flüge über 3.500 km
Diese Beträge gelten pro Passagier und sind unabhängig vom Ticketpreis. Die Entschädigung kann bis zu 600 € pro Passagier betragen.

Zu den außergewöhnlichen Umständen, die den Entschädigungsanspruch ausschließen, gehören:
  • Extreme Wetterbedingungen, die den Flug unmöglich machen
  • Gesundheitliche oder sicherheitsbezogene Notfälle
  • Streiks der Flugverkehrskontrolle oder von externem Flughafenpersonal
  • Politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken
Hinweis: Streiks des Airline-Personals gelten nicht als außergewöhnliche Umstände.

Im Falle einer Annullierung haben Sie Anspruch auf:
  • Informationen über die Annullierung und Ihre Rechte
  • Die Wahl zwischen einer vollständigen Rückerstattung des Tickets innerhalb von sieben Tagen oder einer anderweitigen Beförderung (Rerouting) zum Endziel
  • Betreuung in Form von Mahlzeiten, Getränken, zwei Kommunikationsmöglichkeiten
  • Hotelunterkunft und Transport zwischen Flughafen und Hotel, falls eine Übernachtung notwendig ist
  • Eine finanzielle Entschädigung zwischen 250 € und 600 €, sofern Sie nicht mindestens 14 Tage im Voraus informiert wurden

Werden Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Der Betrag kann um 50 % reduziert werden, wenn Ihnen ein Alternativflug angeboten wird, mit dem Sie Ihr Ziel mit nur geringem Zeitverlust erreichen. Bei einer Information weniger als 7 Tage vor Abflug haben Sie stets Anspruch auf die volle Entschädigung.

Ja. Nach der EU-Verordnung 261/2004 sind Rückerstattung und Entschädigung zwei getrennte Ansprüche. Die Rückerstattung deckt die Kosten des Tickets für den nicht durchgeführten Teil der Reise ab, während die Entschädigung eine zusätzliche finanzielle Kompensation von 250 € bis 600 € für die erlittenen Unannehmlichkeiten darstellt. Sie können beide Leistungen erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Rückerstattung bedeutet das Recht, den vollen Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückzuerhalten – sowohl für nicht durchgeführte Streckenabschnitte als auch für bereits zurückgelegte, wenn der Flug seinen ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllt. Falls erforderlich, umfasst dies auch einen schnellstmöglichen Rückflug zum ersten Abflugort.

Rerouting bedeutet das Recht, so schnell wie möglich oder zu einem späteren, von Ihnen gewählten Zeitpunkt – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – zum Endziel umgebucht zu werden. Während der Wartezeit haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten sowie Hotelunterkunft und Transfers, sofern nötig.

Sie können die Entschädigung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist beantragen, die in der Regel drei Jahre ab dem Datum des Fluges beträgt. Es ist wichtig, alle Unterlagen aufzubewahren: Ticket, Bordkarte, Mitteilungen der Fluggesellschaft über die Annullierung und Nachweise über entstandene Ausgaben.

Der Prozess ist einfach und schnell in 3 Schritten:
  1. Antrag einreichen: Es dauert nur 2 Minuten, um den Entschädigungsbetrag zu erfahren und den Antrag zu stellen
  2. ReFly arbeitet für Sie: Die Juristen arbeiten mit den Fluggesellschaften und Behörden an Ihrem Fall
  3. Entschädigung erhalten: Sobald der Fall gewonnen ist, erhalten Sie das Geld auf Ihr Konto
Sie zahlen nichts, wenn wir nicht gewinnen! ReFly übernimmt alle Kosten und hat eine Erfolgsquote von 98 %.
ReFly

ReFly arbeitet nach geltendem EU-Recht
für Passagierrechte

Die wenigsten Passagiere kennen ihre Rechte, und viele von ihnen haben nicht das rechtliche Verständnis, um Entschädigungen für Flugverspätungen zu verlangen. Selbst wenn sie sich ihrer Rechte bewusst sind, kann der Prozess, die Fluggesellschaften zur Zahlung einer Entschädigung zu bewegen, schwierig sein.