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Wenn eine Reise nicht wie geplant verläuft, ist es normal, Zweifel bezüglich Rückerstattung, Entschädigung, Unterstützung am Flughafen und der eigenen Rechte gegenüber der Fluggesellschaft zu haben. Reisende fragen sich oft, was bei Flugverspätungen, Flugannullierungen, verpassten Anschlussflügen, Overbooking, verweigertem Boarding oder Flugstreiks passiert. In diesem Artikel findest du eine Sammlung der häufigsten Fragen mit einfachen Antworten und hilfreichen Verweisen, um jede einzelne Situation zu vertiefen.
Wenn du von einer Störung betroffen bist, ist es der erste Schritt, deine Rechte zu kennen, um zu verstehen, ob du Anspruch auf Unterstützung, Rückerstattung des Ticketpreises oder eine finanzielle Entschädigung hast. In vielen Fällen verzichten Passagiere nämlich auf ihre Ansprüche, weil sie nicht wissen, welche Regeln auf ihren Flug anwendbar sind.
Wenn dein Flug verspätet ist, hast du möglicherweise Anspruch auf Unterstützung durch die Fluggesellschaft, wie Mahlzeiten, Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten und bei längeren Verspätungen auch Hotelunterbringung und Transfers. Wenn die Verspätung bei der Ankunft bestimmte Schwellen überschreitet und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, kannst du auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben. Für weitere Informationen kannst du die Seite zur Entschädigung bei Flugverspätung lesen.
Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn der Passagier mit mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel ankommt. Der Anspruch hängt jedoch auch von der Ursache der Störung und der auf den Flug anwendbaren Regelung ab. Wenn du diesen Fall genauer prüfen möchtest, kannst du den Leitfaden zur Flugverspätung konsultieren.
Die Höhe der Entschädigung kann je nach Flugdistanz und den Umständen des Falls variieren. In vielen Fällen kann die Entschädigung bis zu 600 € pro Passagier betragen. Der Betrag hängt nicht vom Ticketpreis ab, sondern von den gesetzlich festgelegten Kriterien. Weitere Details findest du auf der Seite zur Entschädigung bei Flugverspätung.
Wird ein Flug annulliert, kann der Passagier Anspruch auf einen alternativen Flug oder auf die Rückerstattung des Ticketpreises haben. In einigen Fällen kann auch eine zusätzliche finanzielle Entschädigung zustehen, wenn die Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Alle Details findest du auf der Seite zur Entschädigung bei Flugannullierung.
Ja, in vielen Fällen hat der Passagier Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises, wenn der Flug annulliert wird und er eine alternative Lösung der Fluggesellschaft nicht akzeptiert. Je nach konkreter Situation kann auch Anspruch auf Unterstützung und finanzielle Entschädigung bestehen. Weitere Informationen findest du hier: Flug annulliert.
Ja, in einigen Fällen ist es möglich, auch bei einem verpassten Anschlussflug eine Entschädigung zu erhalten, insbesondere wenn alle Flüge Teil derselben Buchung sind und die Verspätung zu einer Ankunft am Endziel mit mehr als drei Stunden Verspätung führt. Es handelt sich um einen Fall, der individuell geprüft werden muss. Weitere Informationen findest du auf der Seite zur Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug.
Overbooking liegt vor, wenn die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft, als tatsächlich Sitzplätze im Flugzeug verfügbar sind. Wenn beim Boarding nicht genügend Plätze vorhanden sind, können einige Passagiere trotz bestätigter Buchung vom Flug ausgeschlossen werden. In solchen Fällen können spezifische Rechte bestehen, die auf der Seite zur Entschädigung bei Overbooking erklärt werden.
In vielen Fällen ja. Wenn du eine bestätigte Buchung hast, rechtzeitig zum Check-in erscheinst und dir gegen deinen Willen das Boarding verweigert wird, kannst du Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung sowie auf Unterstützung und in einigen Fällen auf eine alternative Beförderung oder Rückerstattung haben. Weitere Details findest du auf der Seite zur Entschädigung bei verweigertem Boarding.
Overbooking ist eine der häufigsten Ursachen für verweigertes Boarding, aber die beiden Begriffe sind nicht identisch. Overbooking bezeichnet die Überbuchung des Fluges; verweigertes Boarding ist die Folge für den Passagier, der nicht an Bord gelassen wird. Um beide Situationen besser zu verstehen, kannst du sowohl die Seite zu Overbooking als auch die zu verweigertem Boarding konsultieren.
So geht es in 3 einfachen Schritten:
Es dauert nur 2 Minuten, um den Betrag Ihrer Entschädigung zu erfahren und den Antrag einzureichen.
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Das hängt von der Art des Streiks und seinem Ursprung ab. In einigen Fällen kann der Passagier Anspruch auf eine Entschädigung haben, während in anderen Fällen der Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt und eine finanzielle Entschädigung ausschließt. Die Prüfung hängt von der betroffenen Fluggesellschaft, dem streikenden Personal und dem konkreten Flug ab. Weitere Informationen findest du auf der Seite zur Entschädigung bei Flugstreik.
In der Regel nein. Ungünstige Wetterbedingungen gelten oft als außergewöhnliche Umstände und können den Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung ausschließen. Dennoch kann die Fluggesellschaft verpflichtet sein, dem Passagier Unterstützung zu leisten, etwa in Form von Mahlzeiten, Informationen und gegebenenfalls Unterkunft.
Es ist immer ratsam, die Bordkarte, die Buchungsbestätigung, E-Mails der Fluggesellschaft, Belege für entstandene Ausgaben, eventuell am Flughafen erhaltene Gutscheine sowie alle Nachweise über die Verspätung oder Annullierung aufzubewahren. Diese Dokumente sind entscheidend, um eine Rückerstattung oder Entschädigung zu beantragen.
Der Antrag kann direkt bei der Fluggesellschaft oder über den spezialisierten Service von ReFly gestellt werden, der den Passagier bei der Prüfung seines Falls und der Abwicklung der Anfrage unterstützt. Für einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Schutzrechte kannst du auf der Seite zu den Fluggastrechten beginnen.
Die Bearbeitungszeiten können je nach Fluggesellschaft, Komplexität des Falls und eventuell erforderlichen zusätzlichen Prüfungen variieren. Einige Fälle werden schnell abgeschlossen, andere benötigen mehr Zeit, insbesondere wenn die Fluggesellschaft den Anspruch bestreitet oder nicht zeitnah reagiert.
Wenn die Fluggesellschaft den Anspruch ablehnt, ist es wichtig zu prüfen, ob die Begründung tatsächlich gerechtfertigt ist. In einigen Fällen wird ein Antrag abgelehnt, obwohl dem Passagier ein Anspruch zusteht. Deshalb kann es sinnvoll sein, den Fall von einem spezialisierten Service prüfen zu lassen, bevor man aufgibt. Häufig führt die Fluggesellschaft nicht plausible Begründungen an. Eine Liste der häufigsten Ausreden findest du in diesem Artikel unseres Blogs: Die häufigsten Ausreden der Fluggesellschaften.
Die Entschädigung von 250 € bei Flugverspätung gilt speziell für Flüge unter 1500 km.
Die Entschädigung von 400 € bei Flugverspätung gilt für Flüge zwischen 1500 km und 3500 km.
Die Entschädigung von 600 € bei Flugverspätung gilt für Flüge über 3500 km.
Nein, in den meisten Fällen hängt der Anspruch auf Entschädigung nicht von der Art des gekauften Tickets ab. Auch Passagiere mit Low-Cost- oder Aktions-Tarifen können Anspruch auf eine Entschädigung haben, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Buchung gültig ist.
Ja, in vielen Fällen kann auch ein internationaler Flug unter die geltenden Schutzregelungen fallen, insbesondere wenn er von einem Flughafen in der Europäischen Union startet oder von einer europäischen Fluggesellschaft unter bestimmten Bedingungen durchgeführt wird. Die Prüfung hängt von der Strecke und der beteiligten Airline ab.
Ja. Wenn du nicht sicher bist, ob dein Fall Anspruch auf eine Entschädigung begründet, kannst du mit der Übersicht zu den Fluggastrechten beginnen oder direkt die Seite zu deinem spezifischen Fall konsultieren. ReFly unterstützt Passagiere bei der Prüfung ihres Falls und bei der Abwicklung der Anfrage gegenüber der Fluggesellschaft.
In der Regel, wenn die Verspätung bei der Ankunft mindestens drei Stunden beträgt und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
In vielen Fällen kann die Entschädigung bis zu 600 Euro pro Passagier betragen, abhängig von der Flugdistanz und der konkreten Situation.
Ja, in einigen Fällen, insbesondere wenn alle Flüge Teil derselben Buchung sind und die Verspätung am Endziel mehr als drei Stunden beträgt.
In der Regel nicht, da schlechtes Wetter häufig als außergewöhnlicher Umstand gilt, die Fluggesellschaft muss jedoch dennoch Unterstützung leisten.
Bordkarte, Buchungsbestätigung, Mitteilungen der Fluggesellschaft und Belege für entstandene Ausgaben sind die wichtigsten Dokumente, die aufbewahrt werden sollten.
Nein, grundsätzlich hängt der Anspruch auf Entschädigung nicht von der gebuchten Tarifklasse ab, sondern von den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen.
Die wenigsten Passagiere kennen ihre Rechte, und viele von ihnen haben nicht die rechtliche Kenntnis, um Entschädigungen für Flugverspätungen zu fordern. Auch wenn sie sich ihrer Rechte bewusst sind, kann der Prozess, die Fluggesellschaften zur Zahlung einer Entschädigung zu zwingen, schwierig sein.